öffentliche Fördermittel
Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie sowie für bestimmte Modernisierungs- und Sanierungsmassnahmen stehen Ihnen verschiedene Fördermittel des Bundes und des Landes NRW zur Verfügung.
Neben der Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige (i. D. R. Sollzins 0,5%) Landesdarlehen von der NRW. Bank zu erhalten, kommen zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinzu.
Darüberhinaus stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für bestimmte energietechnische Maßnahmen Förderbeträge zur Verfügung.
Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese “vor Massnahmenbeginn” beantragt werden müssen.
Es gilt also: erst informieren, dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben!
Wir sagen Ihnen, welche Fördermittel vom Staat Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Fördermittelberatung!