öffentliche Fördermittel
Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie sowie für bestimmte Modernisierungs- und Sanierungsmassnahmen stehen Ihnen verschiedene Fördermittel des Bundes und des Landes NRW zur Verfügung.
Neben der Möglichkeit unter bestimmten Voraus- setzungen zinslose Landesdarlehen von der NRW. Bank zu erhalten, kommen zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinzu.
Darüberhinaus stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für bestimmte energie- technische Maßnahmen Förderbeträge zur Verfü- gung.
Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese “vor Massnahmenbeginn” beantragt werden müssen.
Es gilt also: erst informieren, dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben!
Wir sagen Ihnen, welche Fördermittel vom Staat Ihnen zustehen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Fördermittelberatung!

